Allgemeine Geschäftsbedingungen der VitrofluidiX GmbH (nachfolgend VitrofluidiX)
- Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für
sämtliche zwischen der VitrofluidiX und dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge über die
Lieferung von Waren und Dienstleistungen.
1.2 Unsere AGB gelten für sämtliche unserer Angebote sowie die Durchführung des jeweiligen
Vertrages, insbesondere für unsere danach zu erbringenden Lieferungen und Leistungen, soweit
schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wurde. Mit der Auftragserteilung wird die Geltung unserer
AGB ausdrücklich anerkannt.
1.3 Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner, auch
wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Entgegenstehende oder
von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nur an, wenn wir
deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Die Anerkennung von Abweichungen gilt
grundsätzlich nur für den jeweiligen Vertrag. Sie gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Vertragspartners die
Lieferung und Leistung an den Vertragspartner vorbehaltlos ausführen.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den
Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw.
unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Die Anerkennung von Abweichungen gilt grundsätzlich
nur für den jeweiligen Vertrag.
2. Angebot – Vertragsabschluss
2.1 Sämtliche Angebote, Preise, Kostenvoranschläge und sonstige Zusagen von uns sind freibleibend
und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet
haben.
2.2 Alle Vereinbarungen und Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw.
durch Lieferung und Leistung angenommen. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung
ab, gilt die Bestätigung.
2.3 Bei den in Angeboten und Auftragsbestätigungen zugrunde gelegten An- und Vorgaben des
Vertragspartners sind wir nicht verpflichtet, diese auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
3. Überlassene Unterlagen
3.1 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Vertragspartner überlassenen
Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen,
Kostenvoranschlägen etc., behalten wir uns uneingeschränkte Eigentums- und Urheberrechte vor; sie
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Es sei denn, wir erteilen dem Vertragspartner dazu
unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen
Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Unterlagen unseres Vertragspartners dürfen wir
solchen Dritten zugänglich machen, denen wir zulässigerweise die Belieferung oder einzelne
Teilleistungen übertragen. 3.2 Wenn uns ein Auftrag nicht erteilt wird, sind sämtliche Planungsunterlagen und andere zu unseren
Angeboten gehörende Zeichnungen und Unterlagen unverzüglich und unaufgefordert an uns
zurückzugeben.
4. Preise – Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere
Preisangaben in EURO (€) zuzüglich der etwaig anfallenden Mehrwertsteuer in jeweiligen
gesetzlichen Höhe.
4.2 Alle unsere Preisangaben gelten „ab Werk“, exklusive Fracht, Zoll, Versicherung und Aufstellung
bzw. Montage und sonstiger üblicher Nebenkosten. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.3 Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung hat der Vertragspartner die
Rechnungssumme netto (ohne Abzug) 7 Tage nach Rechnungseingang in der angegebenen
Währung an VitrofluidiX zu zahlen.
4.4 Neukunden haben grundsätzlich Vorkasse zu leisten. Änderungen behalten wir uns vor.
4.5 Kommt der Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu
verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten, wobei der
Vertragspartner berechtigt ist, uns nachzuweisen, dass uns in Folge des Zahlungsverzuges kein oder
ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.6 Der Vertragspartner ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zur
Aufrechnung berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners mit nicht aus dem jeweiligen
Vertrag resultierenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.
4.7 Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier Monaten ab Vertragsschluss oder
verzögert sich die Lieferung über vier Monate ab Vertragsschluss aus Gründen, die allein der
Vertragspartner zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, ist VitrofluidiX dazu
berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Bei einer Erhöhung des Preises
entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen für die Beschaffung, Herstellung, Lieferung oder
Montage etc. um mehr als 5%, ist der Vertragspartner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dieses
Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Vertragspartner es nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach
der Mitteilung des neuen Preises ausübt.
4.8 Wir behalten uns ausdrücklich die Ablehnung von Schecks oder Wechseln vor. Diskont- und
Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig.
4.9 Aus begründetem Anlass sind wir berechtigt Teillieferungen und entsprechende Teilberechnungen
vorzunehmen.
5. Aufstellung – Montage
5.1 Für jegliche Art von Aufstellung und Montage gilt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
schriftlich vereinbart ist, dass der Vertragspartner nach unseren Richtlinien die Räumlichkeiten zur
Montage vorzubereiten und dafür Sorge zu tragen hat, dass die notwendigen Stromanschlüsse und
technischen Einrichtungen vorhanden sind. Sämtliche notwendigen Bau- und Installationsarbeiten
gehören nicht zu dem Leistungsumfang der VitrofluidiX. 5.3 Bei einer Verzögerung der Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände, die der
Vertragspartner zu vertreten hat (Gläubigerverzug), hat dieser in angemessenem Umfang die Kosten
für Wartezeit und weitere erforderliche Reisen unseres Personals zu tragen.
6. Lieferung – Fristen
6.1 Sämtliche Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich
vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
6.2 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen bzw.
Informationen. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Vertragspartners verlängern
die Lieferzeit angemessen. Bei Lieferung auf Abruf beginnt die Lieferfrist mit Eingang des Abrufes bei
VitrofluidiX.
6.3 Bei höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen unverschuldeten
Umständen (z.B. Krieg, Blockade, Feuer, Naturkatastrophen, Aufruhr, Personalmangel durch
Krankheit, Streik, Aussperrung, Betriebs- oder Transportstörungen, Materialbeschaffungs- und
Energieversorgungsschwierigkeiten und behördlichem Eingriff) sind wir, wenn wir dadurch an der
rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert sind, berechtigt, die Lieferfrist in
angemessenem Umfang zu verlängern. Die Lieferzeit verlängert sich um die Dauer der Störung bei
Ereignissen höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener
Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, soweit solche Hindernisse auf die
Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes oder die Erfüllung unserer Leistung von
Einfluss sind. Unter den genannten Umständen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten, wenn uns die Lieferung oder Leistung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar wird.
Dies gilt auch, wenn die genannten Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten.
6.4 Sollten wir durch von uns nicht verschuldete Umstände von unserem Vorlieferanten nicht oder mit
nicht vertragsgerechter Qualität beliefert werden, obwohl wir rechtzeitig ein ausreichendes
Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, sind sowohl wir als auch unser Vertragspartner berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten.
6.5 Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder
einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, in
dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
6.6 VitrofluidiX haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nachfolgenden
Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Vertragspartner in
Folge des von VitrofluidiX zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines
Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
6.7 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Vertragspartners wegen eines Lieferverzuges
bleiben unberührt.
6.8 Falls VitrofluidiX schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus
sonstigen Gründen im Verzug gerät, hat der Vertragspartner VitrofluidiX eine angemessene Nachfrist
– beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei VitrofluidiX oder im Fall
der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der
Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7. Gefahrübergang bei Versendung
7.1 Verladung und Versand erfolgen unversehrt auf die Gefahr des Vertragspartners. Wenn die Ware
auf Wunsch des Vertragspartners an diesen versandt wird, geht die Gefahr „ab Werk“ auf den
Vertragspartner über, sobald die Waren an, die den Transport ausführende Person übergeben worden
sind und zwecks Versendung unser Auslieferungslager verlassen hat. Ist die Ware versandbereit und
verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so
geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand- oder Leistungsbereitschaft auf den
Vertragspartner über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort
erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
7.2 Verladung, und Verpackung erfolgen unversichert auf Gefahr des Vertragspartners. Wir werden
uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des
Vertragspartners zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Fracht-
Frei-Lieferung – gehen zu Lasten des Vertragspartners.
7.3 Sofern der Vertragspartner es wünscht, werden wir die Waren gegen die gewöhnlichen
Transportgefahren versichern. Die anfallenden Kosten trägt der Vertragspartner.
7.4 Verzögert sich der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Vertragspartners, so lagern
wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. In diesem Fall steht die Anzeige der
Versandbereitschaft dem Versand gleich.
7.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich bei vereinbarten Probebestellungen zur Übernahme der
Sorgfaltspflicht für die überlassene Ware und zur Erstattung der Kosten für gewünschtes
Verbrauchsmaterial sowie etwaiger durch den Gebrauch entstehender Rückabwicklungs- und
Reparaturkosten.
7.6 Der Vertragspartner hat die zur Ansicht, Erprobung, miet- oder leihweise bestellte bzw.
überlassene Ware sowie Konsignationsware während der Überlassungsdauer auf seine Kosten gegen
die üblichen Gefahren (mindestens Feuer, Wasser, Diebstahl, Vandalismus) zu versichern und bei
Nichtabnahme auf Kosten und Gefahr des an VitrofluidiX zurückzusenden. Eventuell anfallende
Rückabwicklungs- und Reparaturkosten nach der Rücksendung gehen zu Lasten des
Vertragspartners.
7.7 Bei sämtlichen Beschädigungen oder Verlust der Ware auf dem Transport hat der Vertragspartner
bei dem Beförderer unverzüglich eine Tatbestandaufnahme zu veranlassen.
- Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zum vollständigen
Ausgleich sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen
Lieferungen, selbst wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Vertragspartner sich vertragswidrig verhält.
8.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist,
die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten
gegen die üblichen Risiken, wie z.B. Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden,
ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt
werden, hat der Vertragspartner diese auf eigene Kosten rechtzeitig und ausschließlich durch den von
VitrofluidiX autorisierten Kundendienst durchführen zu lassen. Sämtliche andere Vereinbarungen sind
schriftlich niederzulegen und erst dann wirksam, wenn diese von VitrofluidiX schriftlich bestätigt
wurden.
8.3 Solange das Eigentum noch nicht auf den Vertragspartner übergegangen ist, hat er uns
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen
Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner für
den uns entstandenen Ausfall.
8.4 Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen
Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner schon jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-
Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob
die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Vertragspartner bleibt zur
Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der
Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt
ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, können wir verlangen, dass der
Vertragspartner uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum
Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
(Dritten) die Abtretung mitteilt.
8.5 Dies erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag. In diesem Fall setzt sich das
Anwartschaftsrecht des Vertragspartners an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern
die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag,
einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die
Sache des Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der
Vertragspartner uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Vertragspartner tritt der
Vertragspartner auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der
Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung
schon jetzt an.
8.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners
freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Dabei
obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
9. Gewährleistung – Mängelrüge – Rückgriff
9.1 Gewährleistungsrechte des Vertragspartners setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dies gilt
auch dann, wenn der Vertragspartner nicht Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuches, aber
Unternehmer nach § 14 BGB ist. Mängel, die darauf beruhen, dass der Vertragspartner
Bedienungsanleitungen bzw. technische oder sonstige Erläuterungen zur Kaufsache nicht beachtet
hat, werden ausgeschlossen.
9.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten
Ware bei unserem Vertragspartner. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445b
BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend
vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor einer etwaigen Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung
einzuholen.
9.3 Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits
zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter
Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender
Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Vertragspartner – unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche – berechtigt, Nacherfüllung durch Lieferung einer neuen Sache zu
verlangen. Erst nach erfolgloser Nacherfüllung ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt,
vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.5 Ansprüche des Vertragspartners wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen,
soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen
anderen Ort als die Niederlassung des Vertragspartners verbracht worden ist, es sei denn, die
Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.6 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung
oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter
Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die
nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Vertragspartner oder Dritten unsachgemäß
Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus
entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.7 Rücksendungen von Produkten bedürfen der vorherigen Zustimmung von VitrofluidiX.
10. Haftung
10.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir vorsätzlich oder grob fahrlässig eine
Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
10.2 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Vertragspartner
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich
von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sofern uns
keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung nachgewiesen werden kann, ist die
Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
10.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
bei vorsätzlichem Handeln bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingenden Bestimmungen des
Produkthaftungsgesetzes.
10.4 Für den Fall des Weiterverkaufs unserer Produkte durch den Vertragspartner haften wir nicht für
die Verletzung von Vertragspflichten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG), welche durch den
Weiterverkauf verletzt werden. In diesem Fall wird die Haftung dafür ausschließlich von demjenigen
übernommen, der die Produkte von VitrofluidiX weiterverkauft, es sei denn, eine Verhaltenspflicht
nach dem Medizinproduktegesetz wurde durch uns verletzt.
10.5 Ausgeschlossen wird die Haftung für die Fälle, dass von VitrofluidiX hergestellte oder gelieferte
Produkte (Medizinprodukte oder Produkte anderer Art) in veränderter Form in den Verkehr gebracht
werden.
10.6 Wir schließen die Haftung für solche Fälle aus, dass von uns hergestellte oder gelieferte
Medizinprodukte durch jemanden unberechtigt weiterverkauft und dabei Verhaltenspflichten des
Medizinproduktegesetzes verletzt oder von uns hergestellte Medizinprodukte in veränderter Form in
den Verkehr gebracht werden.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG).
12.2 Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentliches Sondervermögen ist, so ist auch für Scheck- und Wechselverfahren das für den
Geschäftssitz von VitrofluidiX zuständige Gericht ausschließlicher Gerichtsstand. Daneben sind wir
jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch bei dem für den Sitz des Vertragspartners zuständigen
Gericht zu verklagen.
12.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz
Erfüllungsort. Der Gerichtsstand ist Köln.
12.4 Sollte eine Regelung unserer AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder wird, so berührt
dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht.
13. Alternative Streitbeilegung und OS-Plattform
13.1 Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen
Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden
kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die
Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
hier: http://ec.europa.eu/odr
13.2 Wir weisen allerdings darauf hin, dass wir grundsätzlich nicht bereit sind, uns an
Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu
beteiligen. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass
wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Anwaltliche Verbraucherschlichtungsstelle NRW e.V. (Köln)
Adresse: Reichensperger Platz 1, 50670 Köln
Website: www.verbraucherschlichtung-nrw.de
E-Mail: info@verbraucherschlichtung-nrw.de 2
14. Datenverarbeitung
14.1 Der Schutz personenbezogener Daten unserer Kunden hat für uns höchste Priorität. Wir
erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
14.2 Zur Vertragsabwicklung speichern wir personenbezogene Daten wie Name, Adresse, E-Mail-
Adresse, Zahlungsdaten sowie weitere zur Vertragsdurchführung erforderliche Informationen. Die
Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung vertraglicher Pflichten.
14.3 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur
Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Zahlungsdienstleister, Versandunternehmen oder IT-
Dienstleister). Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe der Daten erfolgt nicht, es sei denn, Sie
haben ausdrücklich eingewilligt oder wir sind gesetzlich dazu verpflichtet.
14.4 Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die von uns gespeicherten personenbezogenen
Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Datenverarbeitung. Ebenso stehen Ihnen
Rechte auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer Daten zu, sofern dem keine gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
14.5 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene
Person, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter https://vitrofluidix.com/datenschutz/.